Der Energiekostenzuschuss des Bundes ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Betriebe in der Energiekrise. Für die Landwirtschaft sind Rückvergütungen und Stromkostenzuschuss geplant.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro profitieren. Das betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, egal ob Greißler oder Bäckerei. Die Kriterien wurden jüngst ausgedehnt, um weitere Betriebe zu entlasten. So entfällt das 3-Prozent-Energieintensität-Kriterium bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro. Damit werden viele Handelsbetriebe entlastet, die beim Energiekostenzuschuss 1 aufgrund der im Vergleich zum Umsatz relativ niedrigen Energiekosten nicht berücksichtigt waren.
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, profitieren ebenfalls. Um Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist für den Antrag eine Bestätigung einer Steuerberatung notwendig.
Der Förderzeitraum umfasst Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022. Pro Unternehmen ist ein Antrag seit Mitte November 2022 möglich. Ausgezahlt wird auf Basis der Antragsunterlagen und zusätzlich wurde an Pauschalfördermodell für Klein- und Mittelbetriebe gearbeitet. In Summe sind Förderungen aufgeteilt auf mehrere Stufen zwischen 3.000 und 150 Millionen Euro möglich.
Erste Stufe: Die Förderung der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe wurden von 30 auf 60 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr erhöht. Damit hat sich die Förderintensität für die vielen kleinen und mittleren Betriebe verdoppelt. Für größere Unternehmen beträgt die Ersatzrate 50 Prozent.
Zweite Stufe: Bei zumindest Verdopplung der Preise für Strom und Erdgas werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe sind in dieser Stufe ausgenommen.
Dritte Stufe: Bei zusätzlich einem Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten sind Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Vierte Stufe: Für ausgewählte Branchen - beispielsweise Stahlhersteller – sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro geplant.
Für die Landwirtschaft zusätzlich vorgesehen sind die Rückvergütung CO2-Bepreisung und 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss.