BK Nehammer hat den Katastrophenfonds auf 1,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Ersatzquote wurde von 20 auf 50 Prozent, in Einzelfällen auf 80 Prozent erhöht. Wie komme ich zu den Hilfen, was übernehmen Versicherungen?
Aktuelle Meldung vom Sonntag, dem 22. September:
Der Kurier hat dieser Tage die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Hier eine Zusammenfassung:
Wenn Hochwasser ganze Landstriche zerstört hat, stellt sich – abgesehen vom emotionalen Leid – die praktische Frage: Wie soll das wieder aufgebaut werden? Und vor allem: Wer bezahlt dafür? Neben privaten Versicherungen gibt es eine öffentliche Einrichtung, die Hilfsgelder zur Verfügung stellt: der Katastrophenfonds. Wie kommt man zur Hilfe? Der KURIER antwortet.
Der Katastrophenfonds ist ein bundesweiter Hilfsfonds, der de facto seit 1951 existiert und aus Bundessteuern gespeist wird. Der Fonds hat 2023 rund 439 Millionen Euro ausbezahlt, ein Großteil fließt in Vorbeugungsmaßnahmen. BK Nehammer hat ihn jetzt auf 1 Mrd. aufgestockt.
Unternehmen, Organisationen, aber auch Privatpersonen, die Opfer einer Naturkatastrophe (Hochwasser, Vermurungen, Lawinen etc.) geworden sind. Während die Schäden von Privatpersonen oft anerkannt werden, ist es in manchen Bundesländern nicht vorgesehen, dass Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ersetzt werden.
Die Schäden werden in der Regel anerkannt, wenn ein Gutachten vorliegt, das den Schaden als Ergebnis der Naturkatastrophe festhält. Wichtig ist: Objekte, für die der Schaden angemeldet wird, müssen vor der Naturkatastrophe in einem tadellosen Zustand gewesen sein. Alle nötigen Bewilligungen (Wasserrecht, Baubehörde) müssen vorhanden sein.
Die Höhe der Beihilfen obliegt den Bundesländern, sie variiert von Bundesland zu Bundesland und ist zumeist subsidiär. Das bedeutet: Sie kann für Schäden herangezogen werden, die von Versicherungen nicht abgedeckt werden. In Niederösterreich beträgt die Hilfe beispielsweise bis zu 20 Prozent des Gesamtschadens. Laut LHF Mikl-Leitner wurden bereits Gelder in Millionenhöhe ausbezahlt.
Jeder Geschädigte kann in seiner Wohnort-Gemeinde einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einbringen.
Der Schaden kann in vielen Gemeinden formlos gemeldet werden. Das bedeutet: Zunächst genügt eine mündliche Meldung, die Gemeinde überträgt diese dann in das Katastrophenbeihilfeprogramm. Da es sich um eine Hilfe handelt, gibt es keinen Rechtsanspruch darauf.
Auch das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Als Richtwert gelten zwei bis sechs Monate.
Die Schäden durch das Extremwetter werden durch die heimischen Versicherungen nur zum Teil gedeckt. Während Schäden aus Sturm und Hagelschlag bis zur vollen Versicherungssumme bezahlt werden, ist das bei Schäden durch Hochwasser nicht der Fall. In der Regel werden durch die Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung jeweils nur Hochwasserschäden zwischen 5.000 und 10.000 Euro abgegolten.
Ja. Üblicherweise werden dann Schäden von 50.000 Euro oder mehr abgedeckt. Entsprechend höher sind aber auch die individuellen Prämien. In Gebieten mit hoher Hochwassergefährdung werden solche Zusatzversicherungen aber nicht angeboten. Unter der Adresse hora.gv.at kann eingesehen werden, ob man in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebt.
Schäden sollten unverzüglich gemeldet werden, rät die Arbeiterkammer (AK). Sie sollten mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Geltend gemacht werden könnten auch Aufräumkosten. Bei den meisten Versicherungen können Schäden auch über Apps gemeldet werden.
Genaue Angaben über die Dauer der Bearbeitung von Schadensfällen will keine Versicherung machen. Das hänge von der Komplexität des jeweiligen Falles ab, heißt es. Müssten Gutachter zugezogen werden, könne es länger dauern. Aber auch dann sollte es sich eher um Wochen als um Monate handeln. Werden Schäden über die Apps eingereicht, sollte der Ablauf beschleunigt werden.
Bei Mietwohnungen liege die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach oder Fenstern bei den Vermietern, so die AK. Sie müssen die Schäden reparieren. Wird die Wohnung zumindest teilweise unbenutzbar, sei eine Mietzinsminderung möglich. Schäden müssen sofort an die Vermieter oder die Hausverwaltung gemeldet und sollten möglichst genau dokumentiert werden, raten die Konsumentenschützer.