Klein- und Kleinstunternehmen können seit 20. Juni bis 8. August 12 Uhr die Energiekostenpauschale beantragen. Alle Infos auf der Website Energiekostenpauschale.
Auf der Website www.energiekostenpauschale.at sind alle Informationen zur Energiekostenpauschale und der Beantragung (vor allem im Informationsleitfaden und in den FAQ) kompakt zusammengefasst und ein „Branchen-Check“ verfügbar. Hier ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einreichung der Energiekostenpauschale erfüllt werden. Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden.
bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.
Unter https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck ist zu prüfen, ob man anspruchsberechtigt ist. Die Anspruchsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden. Weitere Details: Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“. Wichtig: ID Austria sowie USP Zugang, die ÖNACE Kennzahl sowie die Höhe des Umsatzes. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.
Wer ist nicht anspruchsberechtigt?
Anmerkung: Da es sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um keine gewerbliche Tätigkeit handelt, kommt für Vermietung und Verpachtung keine Förderung in Betracht.
Wie hoch ist die Förderung? Warum gibt es drei Förderperioden? Wie oft kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 und der für 2023 gewählten Förderungsperiode. Die Förderung beträgt zwischen 167,50 € und 2.685 €. Es kann zwischen folgenden Förderperioden gewählt werden:
1.1.-31.12.2023, 1.1.-30.6.2023, 1.7.-31.12.2023.
Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal mittels Handysignatur bzw. ID Austria sowie die ÖNACE Kennzahl.
Registrierung beim Unternehmensserviceportal (USP)
Hilfestellung/Informationen darüber, und wie Sie für Ihr Unternehmen einen USP-Zugang einrichten können, finden Sie direkt auf der Website des USP. Bei Fragen zur Registrierung hilft das USP Service Center, das österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, oder mittels Kontaktformular erreichbar ist.
Beantragung ID Austria
Die ID Austria gibt es an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich. Informationen: auf der behördenübergreifendenPlattform oesterreich.gv.at.
ÖNACE-Code ist unbekannt – Was tun?
Die Vergabe des ÖNACE-Codes erfolgt durch die Statistik Austria per E-Mail mit Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und ausführlicher Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit(en).
Für zusätzliche/ergänzende Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline (KLM = Klassifikations-Mitteilung) der Statistik Austria Tel.: 01 711 28-8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr).