Bei fast jeder Wahl gibt es Änderungen. So auch für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner. Neu ist, dass wir bis zu 5 Vorzugsstimmen vergeben können. Nützen wir unser Stimmrecht! Lesen Sie was sonst noch zu beachten ist.
Wahlberechtigt sind jeder österreichische Staatsbürger und jede österreichische Staatsbürgerin sowie jeder oder jede Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der oder die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG hat.
Wichtig: Bitte amtlichen Lichtbildausweis und die Wahlinformation der Gemeinde ins Wahllokal mitbringen! Gewählt werden kann ab 7 Uhr. Das Wahlende hängt vom Sprengel ab, bitte entsprechende Infos beachten.
Vorzugsstimmen werden durch Ankreuzen, Anhaken etc. der Kandidaten oder Kandidatinnen auf dem Stimmzettel oder indem der Name auf den Stimmzettel geschrieben wird, vergeben. Es können nur Kandidaten oder Kandidatinnen derselben Wahlpartei bezeichnet werden. Neu: Es können maximal 5 Vorzugsstimmen vergeben werden.
Werden mehr als 5 Vorzugsstimmen vergeben, so sind die Vorzugsstimmen ungültig. Ein solcher Stimmzettel gilt aber als Stimme für die Wahlpartei der Kandidaten oder Kandidatinnen, sofern die Kandidaten oder Kandidatinnen für dieselbe Partei kandidieren, auch wenn eine andere Wahlpartei bezeichnet ist.
Die Wahlkarte kann bis zum 4. Tag vor dem Wahltag, das ist der Mittwoch, der 22.1.2025, schriftlich oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, das ist der Freitag, der 24.1.2025, um 12:00 Uhr mündlich beantragt werden.
Eine Wahlkarte kann beantragen, wer seine Stimme voraussichtlich am Wahltag nicht in seinem Sprengel abgeben kann. Weiters: bettlägerige, aus gesundheitlichen Gründen und in ihrer Freiheit beschränkte Personen oder wer die Briefwahl bevorzugt.
Kann ich mit Wahlkarte auch im Wahllokal wählen?
Die Wahlkarte ist zur Stimmabgabe mitzubringen. Es kann nur innerhalb der eigenen Gemeinde mit Wahlkarte gewählt werden.
Für die Briefwahl muss eine Wahlkarte beantragt werden. Bei der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist zu beachten: Der ausgefüllte Stimmzettel muss in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte gelegt werden. Es ist mit Unterschrift die eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde.
Die Wahlkarte ist zu verschließen und in das voradressierte Überkuvert zu legen. Die Wahlkarte muss bis spätestens 6:30 Uhr am 26.1.2025 bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen.
Bestimmen wir die Zukunft unserer Gemeinde mit, gehen wir am 26. Jänner wählen!